|
Wohnungsgenossenschaft Duisburg - Mitte eG
Wir wurden 1895 gegründet. Die
Genossenschaft verfügt derzeit über rd. 1.643 Wohnungen. Unser Wohnungsbestand befindet sich in den Ortsteilen Innenstadt, Neudorf, Duissern, Hochfeld und Rahm.
Unsere
Aufgabe besteht darin, unseren Mitgliedern angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir bauen Wohnungen, die wir sodann langfristig bewirtschaften, instand halten,
modernisieren und den jeweiligen technischen Standards anpassen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten betreiben wir dabei möglichst kontinuierlich auch den Bau von neuen Wohnungen.
Was ist das besondere an einer Wohnungsgenossenschaft?
Nun zunächst einmal ist eine Wohnungsgenossenschaft ein Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere auch.
Allerdings betreiben wir dieses “wirtschaften” ausschließlich für unsere Mitglieder. Den Mitgliedern - derzeit rd. 2.650 gehört also die Wohnungsgenossenschaft.
Im
Gegensatz zu anderen Wirtschaftsunternehmen - auch anderen Vermietern
- steht bei der Genossenschaft aber nicht die Gewinnmaximierung als oberstes Ziel, sondern die Versorgung der Mitglieder mit angemessenem Wohnraum.
Natürlich ist auch die
Genossenschaft bemüht, im Rahmen ihrer Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Diese werden aber fast ausschließlich dazu verwandt, die Wohnanlagen instand zu halten, zu
modernisieren und durch Neubaumaßnahmen zu erweitern.
Wie ist eine Wohnungsgenossenschaft organisiert?
Rechtsgrundlage ist
zunächst das Genossenschaftsgesetz - ähnlich dem Aktiengesetz. Hierin werden die grundsätzlichen Strukturen der Rechtsform “Genossenschaft” geregelt. Außerdem verfügt jede
Genossenschaft über eine eigene Satzung, in der dann die spezifischen Angelegenheiten geregelt werden.
Vom Grundsatz her gibt es dabei 3 Organe in der Genossenschaft :
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung.
Wie wird man Mitglied?
Wer eine Wohnung bei unserer Genossenschaft anmieten will, der muss Mitglied unserer Genossenschaft werden. Hierzu wird ein Antrag auf Mitgliedschaft bei uns
gestellt. Gemäß unserer Satzung ist hierzu die Übernahme von 3 Geschäftsanteilen zu je 260 Euro erforderlich. Hinzu kommen einmalig 25 Euro Bearbeitungsgebühr.
|