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Sollten Sie für einen WBS
in Frage kommen, benötigen wir von Ihnen für diese bessere (genauere) Bearbeitung die Kopie Ihres gültigen “Allgemeinen Wohnberechtigungsscheines”. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines
WBS sein, bitten wir Sie, umgehend einen WBS bei der für Sie zuständigen Behörde (Wohnungsamt) zu beantragen. Solange uns die Kopie Ihres gültigen WBS nicht vorliegt,
werden wir Ihnen keine öffentlich geförderte Wohnung anbieten. Sollten Sie spezielle Fragen haben, bitten wir Sie, sich direkt an das zuständige Amt zu wenden.
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