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Abgeltungssteuer
ab 2009
Am 1. Januar
2009 tritt
zur
Vereinfachung
der
Steuergesetzgebung
die neue
Abgeltungssteuer
auf alle
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
in Kraft. Sie
umfasst Zinsen,
Kursgewinne aus
Wertpapierverkäufen
und Dividenden.
Aktuelles Recht
Aktuell
unterliegen
Dividenden dem
allgemeinen
Kapitalertragsteuerabzug
in Höhe von 20 %
zuzüglich 5,5 %
Solidaritätszuschlag
und müssen von
der
Genossenschaft
einbehalten und
an das Finanzamt
abgeführt
werden. Die
Genossenschaft
beansprucht die
Möglichkeit bei
Dividenden bis
51 Euro beim
zuständigen
Finanzamt im
Zuge des
Sammelantragsverfahrens
sich die
vorfinanzierten
Steuern
zurückerstatten
zu lassen, so
dass das
Mitglied den
vollen
Brutto-Dividendenbetrag
(bis 51 Euro)
überwiesen
bekam. Diese
Verfahrensmöglichkeit
endet zum
31.12.2008.
Was sich für Sie
bei der
Besteuerung
Ihrer Dividenden
ändert, haben
wir in der
folgenden
Übersicht
zusammengestellt:
Höhe des
Steuersatzes
Zinsen werden
einheitlich mit
25 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag
(5,5 %)
besteuert.
Abgeltungswirkung
Die
Steuerpflicht
ist mit dem
Steuerabzug von
25 % abgegolten.
Personen, deren
persönlicher
Steuersatz über
25 % liegt,
profitieren von
der
Abgeltungssteuer,
da sie die
Zinserträge
nicht mehr mit
ihrem höheren
Einkommensteuersatz
versteuern
müssen.
Personen, deren
persönlicher
Steuersatz unter
25 % liegt,
können die
zuviel gezahlte
Abgeltungssteuer
im Rahmen ihrer
Steuererklärung
beim Finanzamt
geltend machen.
Sparer-Freibetrag
Der Steuerabzug
erfolgt nur
oberhalb des
Sparer-Pauschbetrages
in Höhe von 801
€ für
Alleinstehende
und 1.602 € für
Verheiratete,
falls ein
Freistellungsauftrag
erteilt wurde
Was ändert sich
nunmehr für Sie
als Mitglied!
Für die
Genossenschaft
besteht
weiterhin die
Möglichkeit im
Wege des
Sammelantragsverfahrens
gegenüber dem
Bundeszentralamt
für Steuern die
Erstattung der
abgeführten
Abgeltungssteuer
(inkl.
Solidaritätszuschlag)
zu beantragen.
Grundvoraussetzung
dafür ist, dass
das Mitglied der
Genossenschaft
einen gültigen
Freistellungsauftrag
erteilt, den wir
in dieser
Ausgabe
beigelegt haben.
Bitte reichen
Sie uns das
ausgefüllte und
unterschriebene
Formular
frühzeitig bei
uns ein.
Ihre
Checkliste:
►Formular
ausfüllen und
unterschrieben
einreichen
►bei
Zusammenveranlagung:
Ehegatten mit
entsprechenden
Daten angeben
►falls
Sie bereits
Freistellungsaufträge
bei Ihrer Bank
eingereicht
haben, bitte
o.g. Grenzen beachten
►Dividenden
sind ab 2009 zu
100%
steuerpflichtig
(bis zum
31.12.08 waren
es 50%)
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