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Abgeltungssteuer ab 2009
 

Am 1. Januar 2009 tritt zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung die neue Abgeltungssteuer auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen in Kraft. Sie umfasst Zinsen, Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen und Dividenden.

Aktuelles Recht

Aktuell unterliegen Dividenden dem allgemeinen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 20 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und müssen von der Genossenschaft einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Die Genossenschaft beansprucht die Möglichkeit bei Dividenden bis 51 Euro beim zuständigen Finanzamt im Zuge des Sammelantragsverfahrens sich die vorfinanzierten Steuern zurückerstatten zu lassen, so dass das Mitglied den vollen Brutto-Dividendenbetrag (bis 51 Euro) überwiesen bekam. Diese Verfahrensmöglichkeit endet zum 31.12.2008.

Was sich für Sie bei der Besteuerung Ihrer Dividenden ändert, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Höhe des Steuersatzes

Zinsen werden einheitlich mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) besteuert.

Abgeltungswirkung


Die Steuerpflicht ist mit dem Steuerabzug von 25 % abgegolten.

Personen, deren persönlicher Steuersatz über 25 % liegt, profitieren von der Abgeltungssteuer, da sie die Zinserträge nicht mehr mit ihrem höheren Einkommensteuersatz versteuern müssen.

Personen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

Sparer-Freibetrag


Der Steuerabzug erfolgt nur oberhalb des Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für Verheiratete, falls ein Freistellungsauftrag erteilt wurde

 

Was ändert sich nunmehr für Sie als Mitglied!

Für die Genossenschaft besteht weiterhin die Möglichkeit im Wege des Sammelantragsverfahrens gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung der abgeführten Abgeltungssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) zu beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Mitglied der Genossenschaft einen gültigen Freistellungsauftrag erteilt, den wir in dieser Ausgabe beigelegt haben. Bitte reichen Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular frühzeitig bei uns ein.

Ihre Checkliste: 

►Formular ausfüllen und unterschrieben einreichen

►bei Zusammenveranlagung: Ehegatten mit entsprechenden Daten angeben

►falls Sie bereits Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank eingereicht haben, bitte o.g. Grenzen beachten

►Dividenden sind ab 2009 zu 100% steuerpflichtig (bis zum 31.12.08 waren es 50%)

 

   

Freistellungsauftrag zum Download

(hier Klicken)

 

Bei Fragen zum Thema "Abgeltungssteuer" können Sie sich gerne an unseren Herrn Kansy wenden. Tel.:       0203/92968-15, Mail:     m.kansy@wgd-mitte.de

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